FAQ / Fragen & Antworten

Hier bekommen Sie Antworten auf oft gestellte Fragen. Transparenz ist die Basis einer guten Zusammenarbeit – deshalb finden Sie hier alle Details zu der Arbeitsweise, der Abrechnung und den Konditionen, damit Sie die Einsätze ohne Überraschungen planen können.

Das Angebot

Mein Angebot richtet sich an Unternehmen, die temporäre Unterstützung durch einen qualifizierten, selbstständigen Kraftfahrer suchen. Da es sich um eine reine Dienstleistung im Rahmen einer Einzelbeauftragung handelt, unterliegen meine Einsätze nicht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).

Welche finanziellen Vorteile bietet eine externe Besetzung?

Effiziente Budgetkontrolle:
Sie zahlen ausschließlich für die tatsächlich vereinbarten Einsatzstunden. Während Staus, Ladezeiten oder Umleitungen natürlich zur bezahlten Einsatzzeit gehören, entfallen für Sie jegliche Kosten an Tagen, an denen Sie keine Unterstützung benötigen.


Vollständige Entlastung von Lohnnebenkosten:
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die kalkulatorischen Rückstellungen für diese Posten entfallen für Ihr Budget komplett.


Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos:
Das finanzielle Risiko im Krankheitsfall liegt allein bei mir. Für Ihr Unternehmen gilt: Besteht kein aktiver Einsatz, entstehen auch keine Kosten.

Wie kann ich freie Zeitfenster buchen?

Einsätze können oft sehr kurzfristig – teilweise bereits für den Folgetag – angefragt werden. Nach erfolgreicher Abstimmung wird der Termin sofort fest in den Buchungskalender eingetragen. Sollte ein gewünschter Zeitraum bereits als vorläufig reserviert markiert sein, kontaktieren wir Sie umgehend, um mögliche Alternativen oder freiwerdende Kapazitäten zu besprechen.

Hinweis zur Verfügbarkeit!

Unser Buchungskalender wird regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass angezeigte Termine vorläufige Reservierungen enthalten können. Zudem können als „frei“ markierte Zeitfenster bereits in der Abwicklung einer Buchung sein, da eine sofortige Aktualisierung des Kalenders nicht immer unmittelbar möglich ist. Betrachten Sie die Übersicht bitte als Orientierungshilfe – die verbindliche Bestätigung erfolgt immer im direkten Kontakt.

Wie wird die Arbeitszeit abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt transparent und minutengenau auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden; diese beginnen mit meinem Eintreffen am Einsatzort. Als zusätzlicher Nachweis dient der Ausdruck der On-Board-Unit (OBU). Da die Rechnungsstellung über mein Unternehmen in Frankreich erfolgt, wird gemäß der EU-Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Welche Zahlungsbedingungen gelten?

Um zu jeder Zeit eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, gilt für alle Rechnungen ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum als fest vereinbart.

Fallen Gebühren für die Anfahrt an?

Um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten, berechne ich für die Anfahrt zum Einsatzort keine gesonderten Gebühren – dies gilt auch für weiter entfernte Standorte. Bei mehrtägigen oder wöchentlichen Einsätzen verbleibe ich unmittelbar vor Ort oder befinde mich im Rahmen des Fernverkehrs ohnehin im Einsatz, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten für An- und Abfahrt entstehen.

Wie werden die Kosten für Übernachtungen gehandhabt?

Für Einsätze, die eine Übernachtung außerhalb meines Einsatz-Standorts erfordern, berechne ich eine Pauschale von 45.00 Euro pro Nacht.

Wie sind Haftung und Versicherung geregelt?

Während der Ausübung der Fahrertätigkeit greift primär die Betriebshaftpflicht- sowie die Kaskoversicherung des Auftraggebers (Halterhaftung).