Fahrer mit Bewerbungsmappen warten in einer Schlange vor einer Anmeldestelle für Berufskraftfahrer

Zehn Jahre am Steuer und in Deutschland noch einmal zur Prüfung

Sie haben ihn gefunden. Zehn Jahre CE, Fernverkehr, vielleicht aus Banja Luka, vielleicht aus Samarkand. Er will kommen, Sie wollen ihn haben, und vorgesehen ist das sogar. In der Beschäftigungsverordnung hat der Berufskraftfahrer aus einem Drittstaat natürlich einen eigenen Paragrafen, § 24a, und damit beginnt die Reise erst einmal. Die bürokratischen Hürden sind nicht ohne, und Sie sollten reichlich Zeit einplanen.

Denn was dort nicht steht: wann er bei Ihnen auf dem Bock sitzt.

Erst der Termin

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Sie die Sache selbst anschieben, die Ausländerbehörde vor Ort übernimmt die Vorarbeit. Beschleunigt wird damit allerdings nur der Teil, der in Deutschland liegt. Das Visum erteilt die Auslandsvertretung, und dort entscheidet sich, wann es wirklich losgeht. Die Termine sind knapp. Wie knapp, erfahren Sie erst, wenn Sie einen brauchen.

Dann der Führerschein

Sein Führerschein macht ihn hier nicht zum CE-Fahrer. Für die meisten Drittstaaten heißt Umschreiben: theoretische und praktische Prüfung in Deutschland. Pflichtstunden muss er keine nehmen — so viel zählen zehn Jahre Erfahrung immerhin. Dazu kommen Sehtest, ärztliches Gutachten, Erste Hilfe und eine anerkannte Übersetzung. Und vor dem ersten Auftrag die Schlüsselzahl 95: beschleunigte Grundqualifikation, 140 Stunden Unterricht, davon zehn am Steuer, danach die Prüfung bei der IHK.

Bringt er weder einen EU-Führerschein noch die Grundqualifikation mit, führt der Weg über § 24a Absatz 2. Der Arbeitsvertrag verpflichtet ihn zur Qualifizierung, der Aufenthalt ist genau dafür ausgelegt: fünfzehn Monate, verlängerbar um höchstens sechs. Fünfzehn Monate, in denen er bei Ihnen angestellt ist — und die Touren, für die Sie ihn geholt haben, trotzdem jemand anderes fährt.

Und ja, es hat sich etwas bewegt

Seit dem 18. August darf die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch auf Russisch, Albanisch, Kroatisch, Türkisch, Englisch und in vier weiteren Sprachen abgelegt werden. Für einen Fahrer aus Taschkent oder Skopje ist das ein echter Unterschied, und das darf man ruhig so sagen. Nur sind die Fragen übersetzt, der Unterricht nicht. Die 140 Stunden laufen auf Deutsch, die Einladung zur Prüfung kommt auf Deutsch, der Bescheid danach auch.

An der Rampe übersetzt niemand

Ich fahre jede Woche auf einen anderen Hof. Bevor ich dort irgendetwas anfasse, bekomme ich die Unterweisung: wo ich stehen darf und wo nicht, wo Warnweste, wo Helm, wann die Rampe frei ist. Das läuft auf Deutsch, schnell, zwischen zwei anderen Dingen. Ich verstehe jedes Wort. Ihr neuer Fahrer muss das auch — und nicht erst nach der Prüfung.

Dasselbe am Telefon, wenn die Disposition die Ladestelle ändert. Am Lieferschein, wenn etwas fehlt. Beim Pförtner, der die Durchfahrt erklärt und dabei schon zum nächsten Lkw schaut. Die übersetzten Fragen bringen ihn durch die Prüfung. Danach steht er an der Rampe…

Er fehlt auch dort, wo er herkommt

Fairerweise gehört noch etwas dazu. Der Fahrer, den Sie in Serbien, Nordmazedonien oder Kasachstan suchen, wird dort inzwischen selbst gesucht. Die Abwanderung hat in diesen Ländern einen eigenen Engpass geschaffen, und die Speditionen dort wissen das. Was von hier aus wie ein Reservoir aussieht, ist ein Markt — und auf dem kaufen andere auch ein.

Das Fazit

Die Idee ist gut, und es gibt keinen Grund, sie fallen zu lassen. Nur ist der Weg, bis der neue Fahrer wirklich bei Ihnen angekommen ist, lang und aufwendig. Wer heute einen Fahrer aus einem Drittstaat einplant, plant nicht für diesen Winter und vermutlich auch nicht für den nächsten.

Fragen Sie Ihren Disponenten, wie er die Touren der nächsten fünfzehn Monate besetzen will.

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