FAQ

Fragen &
Antworten

Mein Angebot richtet sich an Unternehmen, die temporäre Unterstützung durch einen qualifizierten, selbstständigen Kraftfahrer suchen. Da es sich um eine reine Dienstleistung im Rahmen einer Einzelbeauftragung handelt, unterliegen meine Einsätze nicht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).

Effiziente Budgetkontrolle: Sie zahlen ausschließlich für die tatsächlich vereinbarten Einsatzstunden. Während Staus, Ladezeiten oder Umleitungen zur bezahlten Einsatzzeit gehören, entfallen jegliche Kosten an Tagen, an denen Sie keine Unterstützung benötigen.

Vollständige Entlastung von Lohnnebenkosten: Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie kalkulatorische Rückstellungen entfallen für Ihr Budget komplett.

Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos: Das finanzielle Risiko im Krankheitsfall liegt allein bei mir. Besteht kein aktiver Einsatz, entstehen für Ihr Unternehmen keine Kosten.

Einsätze können oft sehr kurzfristig — teilweise bereits für den Folgetag — angefragt werden. Nach erfolgreicher Abstimmung wird der Termin sofort fest in den Buchungskalender eingetragen. Sollte ein gewünschter Zeitraum bereits als vorläufig reserviert markiert sein, melde ich mich umgehend, um Alternativen oder freiwerdende Kapazitäten zu besprechen.

Der Buchungskalender wird regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass angezeigte Termine vorläufige Reservierungen enthalten können. Zudem können als „frei" markierte Zeitfenster bereits in der Abwicklung einer Buchung sein, da eine sofortige Aktualisierung nicht immer unmittelbar möglich ist. Betrachten Sie die Übersicht bitte als Orientierungshilfe — die verbindliche Bestätigung erfolgt immer im direkten Kontakt.

Die Abrechnung erfolgt transparent und minutengenau auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden; diese beginnen mit meinem Eintreffen am Einsatzort. Als zusätzlicher Nachweis dient der Ausdruck der On-Board-Unit (OBU). Da die Rechnungsstellung über mein Unternehmen in Frankreich erfolgt, wird gemäß der EU-Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, gilt für alle Rechnungen ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum als fest vereinbart.

Nein — ich berechne für die Anfahrt zum Einsatzort keine gesonderten Gebühren, auch nicht für weiter entfernte Standorte. Bei mehrtägigen oder wöchentlichen Einsätzen verbleibe ich unmittelbar vor Ort oder befinde mich im Fernverkehr, sodass keine zusätzlichen Kosten für An- und Abfahrt entstehen.

Für Einsätze, die eine Übernachtung außerhalb meines Einsatz-Standorts erfordern, berechne ich eine Pauschale von 45,00 € pro Nacht.

Während der Ausübung der Fahrertätigkeit greift primär die Betriebshaftpflicht- sowie die Kaskoversicherung des Auftraggebers (Halterhaftung).