Ghost Jobs im Fahrermarkt oder wenn die Stellenanzeige nur ein Köder ist
Wer aktuell in Deutschland einen Lkw-Führerschein hat, wird auf Indeed, Stepstone, in Facebook-Gruppen und in Instagram-Reels mit Stellenangeboten regelrecht überschwemmt. „LKW-Fahrer gesucht — bis zu 4.500 € brutto plus Spesen.“ „Nahverkehr ohne Übernachtung, 3.800 € garantiert.“ „Sofortstart, keine Vorerfahrung nötig.“ Die Versprechen klingen verlockend, und in einem Markt, in dem laut BGL inzwischen über 120.000 Fahrer fehlen, scheint die Höhe der Gehälter zumindest theoretisch plausibel. Doch ein Teil dieser Anzeigen führt nirgendwohin — außer in eine Datenbank.
Das Phänomen hat einen Namen
Ghost Jobs. Stellenanzeigen, die nicht besetzt werden sollen — manchmal, weil die Stelle gar nicht existiert, manchmal, weil sie schon längst intern vergeben ist, häufig aber, weil sie nur einem Zweck dient: Bewerberdaten zu sammeln. Die Plattform Stepstone hat das Phänomen in einer Stellungnahme als „schwer messbar, aber nicht auszuschließen“ eingeordnet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es unter Personaldienstleistern verbreitet sei, sogenannte „Talentepool-Inserate“ zu schalten. Die Anzeige ist echt — die Stelle nicht. Die Bewerbung landet in einer Datenbank, die später, wenn eine reale Vakanz auftaucht, abgegriffen wird. Der Bewerber erfährt davon in den meisten Fällen nichts.
Warum gerade der Fahrermarkt besonders anfällig ist
Die Branche lebt derzeit von der Verzweiflung — sowohl auf Disponentenseite als auch bei Fahrern, die wechselwillig sind und sich von einem höheren Gehalt locken lassen. Genau diese Dynamik macht den Markt zur idealen Spielwiese für Lockanzeigen. Hinzu kommt eine deutliche Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Das durchschnittliche reale Bruttogehalt eines Berufskraftfahrers in Deutschland liegt nach offiziellen Erhebungen bei rund 2.930 bis 3.250 € im Monat. Wer eine Anzeige mit „bis zu 4.500 €“ schaltet, weiß in den allermeisten Fällen, dass diese Zahl ohne erhebliche Überstunden, Spesen und Sondervereinbarungen nicht realistisch ist. Die Zahl wird benutzt, weil sie klickt — und weil sie Bewerber dazu bringt, persönliche Daten preiszugeben.
Die Daten, die dabei zusammenkommen, sind nicht trivial
Eine Bewerbung als Berufskraftfahrer enthält den Führerscheinklassen-Stand, die Schlüsselzahl 95, gegebenenfalls den ADR-Schein, Angaben zu früheren Arbeitgebern, Wohnort, Geburtsdatum, oft eine Telefonnummer, manchmal sogar Kontodaten für die Gehaltsabrechnung. Solche Profile sind in einem leergefegten Markt bares Geld wert. Sie werden über Personaldienstleister, Vermittlungsplattformen und Recruiting-Agenturen weitergereicht, ohne dass der Fahrer Wind davon bekommt. Der Talentpool ist gefüllt — der Fahrer wartet noch immer auf den versprochenen Anruf.
Rechtlich eine Grauzone
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Ghost Jobs explizit verbietet. Eine Klage wegen irreführender Werbung scheitert in der Regel daran, dass das ausschreibende Unternehmen behaupten kann, die Stelle sei „intern besetzt“ worden oder „die Umstände hätten sich geändert“. Wer nachweisen will, dass die Anzeige nie zur Besetzung gedacht war, hat ein Beweisproblem. In Einzelfällen kann es sich um eine Diskriminierung im Sinne des AGG handeln, aber auch hier ist die Hürde hoch. Die Folge: Das Geschäftsmodell läuft weiter, und es läuft profitabel.
Ein zweischneidiges Schwert für seriöse Transportunternehmen
Auf der einen Seite konkurrieren ehrliche Unternehmen auf den Jobportalen mit Lockanzeigen, deren Gehaltszahlen sie nicht ernsthaft bieten können. Auf der anderen Seite stellen sie irgendwann Fahrer ein, die schon vor dem ersten Arbeitstag enttäuscht wurden — von einer Anzeige, die ein ganz anderer Anbieter geschaltet hat. Das vergiftet die Stimmung in der Branche und macht jede ehrliche Personalsuche schwerer. Ein Fahrer, der dreimal hintereinander auf eine Phantomstelle hereingefallen ist, traut beim vierten Mal niemandem mehr — auch nicht dem Disponenten, der diesmal wirklich nur einen verlässlichen Fahrer sucht.
Der strukturelle Unterschied bei iFreX
Genau an diesem Punkt ist iFreX anders aufgestellt. iFreX ist keine Vermittlung, keine Plattform, kein Personaldienstleister. iFreX sammelt keine Fahrerdaten, weil iFreX keine Fahrer vermittelt. iFreX ist ein einzelner Fahrer — Jürgen, seit 2013, immer derselbe. Wer bei iFreX anfragt, fragt direkt beim Fahrer an, nicht bei einer Datenbank. Der Tagessatz, die Konditionen sind transparent und die Einsätze werden direkt besprochen. Es gibt keinen Pool, in den Bewerbungen einfließen, keine Anzeige mit überhöhten Versprechen, keine Lockzahlen, hinter denen sich ein anderes Geschäftsmodell verbirgt.
Für Fuhrparkleiter, die in den letzten Monaten genervt durch die Kandidaten-Selbstbedienungsläden der einschlägigen Plattformen geklickt haben, ist das vielleicht der wichtigere Unterschied als die reine Frage „App oder keine App“. Es ist die Frage, ob das, was im Angebot steht, auch das ist, was am Montagmorgen tatsächlich in die Kabine steigt.
Was bleibt
Ghost Jobs werden den Fahrermarkt in absehbarer Zeit nicht verlassen. Die wirtschaftlichen Anreize sind zu groß, die rechtliche Lage zu unklar. Was Disponenten und Transportunternehmen aber sehr wohl entscheiden können, ist, mit wem sie arbeiten — und ob das Gegenüber überhaupt auf das Spiel mit den Lockzahlen angewiesen ist. iFreX ist es nicht. Ein Fahrer, ein Name, ein direkter Kontakt. Keine Köder.
